Theoretischer Unterricht / Führerscheinausbildung

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der HUG Fahrschule und besteht aus Grundunterricht : Lektion 01-12 und dem Zusatzstoff (klassenspezifischer Stoff) zum Beispiel Kl.B oder BF17 Lektion 13 und 14, zu je 90 Min. sprich eine Doppelstunde.

Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

AM

Mindestalter: 16 Jahre

A1

Eingeschlossene Klasse: AM

Mindestalter: 16 Jahre

A2

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

A

Eingeschlossene Klasse: AM, A1, A2

Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich

B

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17

BE

Mindestalter:

18 Jahre,

17 Jahre bei begleitetem Fahren

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

B96

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter:

18 Jahre,

17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (Fahrerschulung, keine Prüfung)

C1

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

C1E

Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich

C

Eingeschlossene Klasse: C1

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

CE

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich

D1

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

D1E

Eingeschlossene Klassen: BE und C1E bei Vorbesitz von C1

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich

D

Eingeschlossene Klasse: D1

Mindestalter:

24 Jahre

23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

DE

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz

Mindestalter:

24 Jahre

23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)

Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich

L

Mindestalter: 16 Jahre

T

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter: 16 Jahre

Anmerkungen:

1) Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.

2) Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.

3) Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.